Bitte beachten Sie, dass der Abbau Ihres Gerüstes gemäß VOB/C 18 451 frühestens 3 Werktage ab dem Datum Ihrer Freimeldung erfolgen kann.Hinweistext: VOB/C 18 451
Die Gebrauchsüberlassung endet mit dem Tag der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber zum Abbau durch Auftragnehmer, jedoch frühestens drei Werktage nach Zugehen der schriftlichen Mitteilung über die Freigabe an den Auftragnehmer.
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